Ergänzung der versicherten Ereignisse in der Reiserücktritts-Versicherung
Stornierung wegen Kurzarbeit und Urlaubs-Zuschuss bei Jobverlust
Damit Ihre Kunden auch in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit ruhigem Gewissen ihren
Urlaub buchen können, hat sich die ERV entschlossen, die Leistungen in der
Reiserücktritts-Versicherung zu erweitern:
Verlängert bis zum 30. Juni 2010: Kurzarbeit als Rücktrittsgrund
Voraussetzung für die Erstattung sind folgende Kriterien:
- Die versicherte Person muss für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten
von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen sein sowie
- der regelmäßige monatliche Brutto-Vergütungsanspruch dieser Person aufgrund von Kurzarbeit um
mindestens 35 % je Monat verringert sein.
- Dokumentation: Bestätigung des Arbeitgebers über die Dauer der Kurzarbeit sowie das Maß der
Verminderung des Vergütungsanspruchs.
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Ganz neu: Urlaubs-Zuschuss bei Jobverlust
Bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung seines Arbeitsplatzes kann der Versicherte wie
bisher stornieren und erhält die vertraglich geschuldeten Stornokosten von der ERV
ersetzt.
Neu ist die Wahlmöglichkeit:
Er braucht auf seinen Urlaub nicht zu verzichten - mit dem Urlaubs-Zuschuss der ERV erhält der
Versicherte von uns den Restreisepreis bis maximal zur Höhe der Stornokosten erstattet, die zu
diesem Zeitpunkt bei einer Stornierung der Reise angefallen wären. Der Restreisepreis entspricht
dem Gesamtreisepreis abzüglich der geschuldeten oder bereits geleisteten
Anzahlungen.
Beispiel:
- Kunde Müller bucht eine Spanien-Reise über 1.000 Euro. Die Anzahlung von 300 Euro hat er
bereits geleistet, der Restreisepreis beträgt 700 Euro.
- Kurz vor Reiseantritt verliert er aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung seinen
Arbeitsplatz, die Stornokosten würden zu diesem Zeitpunkt 800 Euro betragen.
- Entscheidet sich Herr Müller, die Reise anzutreten anstatt zu stornieren, übernimmt die ERV die
verblieben 700 Euro der Reisekosten als Urlaubs-Zuschuss. Die Reise kostet Herrn Müller so nur noch
insgesamt 300 Euro.
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Der Urlaubs-Zuschuss und die Absicherung von Kurzarbeit gelten
- für alle Abschlüsse im Rahmen einer Einzelversicherung oder eines Pakets (Kurzfrist-Bereich),
die bis zum 30. Juni 2010 getätigt werden
- für die entsprechenden Jahres-Versicherungen bei Reisebuchung in diesem Zeitraum.
Sie haben noch Fragen?
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unsere
Berater.
Die Kundeninformationen mit den vollständigen Ergänzungen zu den Versicherungsbedingungen
finden Sie hier: